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Registrierung im Verpackungsregister LUCID – so geht‘s
Registrierung im Verpackungsregister LUCID – so geht‘s
So registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID
Sie vertreiben in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren? Dann gelten Sie als Hersteller nach dem Verpackungsgesetz und müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für die Registrierung fallen keine Kosten an. Alles, was Sie für den Registrierungsprozess brauchen, finden Sie hier anschaulich zusammengefasst.
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Erklärfilm: Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Anleitung zur Registrierung
Registrierung starten
Beginnen Sie diese als „Hersteller“. Darunter fallen unter anderem Produzenten von Waren, Vertreiber, Importeure sowie Online- und Versandhändler.
Welche Angaben müssen Sie im Registrierungsprozess machen?
1. Stammdaten
Dazu zählen allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen wie Adresse, Telefonnummer, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer und eine nationale Kennnummer.
Achtung: Aus technischen Gründen sowie der automatisierten Überprüfung ist es nicht möglich, für ein Unternehmen mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern/Steuernummern im Verpackungsregister LUCID anzugeben. Nutzen Sie die gleichen Angaben wie beim Abschluss Ihres Systembeteiligungsvertrags oder zur Kooperation mit einem Marktplatz.
2. Verpackungsarten
Es gibt zwei verschiedene Verpackungskategorien: Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Wählen Sie Ihre jeweilige Verpackungsart in diesen Kategorien aus und setzen Sie dort ein Häkchen.
Im Registrierungsprozess haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht
Sofern Sie verschiedene Verpackungsarten mit Systembeteiligungspflicht nutzen, in denen Sie Ihre Waren vertreiben, setzen Sie ihr Häkchen im Registrierungsprozess bei „Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise in Privathaushalten bzw. vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, und Serviceverpackungen“.
Kaufen Sie Ihre unbefüllten Serviceverpackungen ausschließlich vorbeteiligt und nutzen Sie keine weiteren Verpackungen, wie Versand- oder Verkaufsverpackungen, um Ihre Waren an Ihre Kunden zu übergeben, setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“.
Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht
Vertreiben Sie Ihre Waren in Transportverpackungen, industriellen Verpackungen, die nicht im Abfall des privaten Endverbrauchers landen, pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen, Mehrwegverpackungen oder handelt es sich um Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter? Das geben Sie im Registrierungsprozess an, indem Sie ihr Häkchen an den entsprechenden Stellen bei der jeweiligen Verpackungsart setzen.
3. Markennamen
Hier müssen Sie die Markennamen eintragen, die auf der Verpackung Ihrer Waren erkennbar sind. Sollte kein Markenname auf der Verpackung angegeben sein, hinterlegen Sie Ihren Unternehmensnamen. Bei vorbeteiligten Serviceverpackungen geben Sie den Unternehmensnamen Ihres Lieferanten/Großhändlers an, bei dem Sie diese kaufen.
4. Erklärungen
Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Ihre Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben, müssen Sie zum Abschluss der Registrierung durch Anklicken von Checkboxen bestätigen, dass Sie Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.
Welche Verpackung in welche Kategorie fällt und mit welchen weiteren Pflichten das verbunden ist, erfahren Sie auf der Themenseite Verpackungsarten.
Zur Themenseite
Hilfestellungen zur Registrierung
Checkliste: Klärung der Betroffenheit
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen verpackungsrechtliche Pflichten bestehen.
pdf, 432 KB
Checkliste: Vorbereitung auf die Registrierung
Verschaffen Sie sich einen Überblick, was Sie zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID benötigen.
pdf, 129 KB
Checkliste: Weitere Schritte nach der Registrierung
Erfahren Sie, wie es nach der Registrierung weitergeht und was die weiteren Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind.
pdf, 120 KB
Sie sind bereits im Verpackungsregister LUCID registriert und müssen Ihre Angaben anpassen?
Mehr Informationen
Technische Informationen zum Verpackungsregister
Um das Verpackungsregister LUCID zu nutzen, sind einige wenige technische Voraussetzungen nötig.
Datenübertragung über XML-Schnittstelle
Die ZSVR bietet eine Datenübertragung per XML-Schnittstelle an. Damit können Unternehmen im Verpackungsregister LUCID ihre Verpackungsmengen melden sowie ihre Markennamen angeben und ändern.
Öffentliche Register
Die ZSVR veröffentlicht registrierte Unternehmen, Sachverständige und sonstige Prüfer sowie Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
Markennamen
Im Verpackungsregister LUCID müssen Sie die Markennamen angeben, unter denen Sie Ihre verpackten Waren erstmals gewerbsmäßig vertreiben.
Zur Startseite LUCID
Für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht müssen Sie neben der Registrierung einen Systembeteiligungsvertrag schließen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden (Datenmeldung).
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Mehr Informationen finden Sie auf der Support-Kontaktseite.
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