Systembeteiligung und Datenmeldung – so geht‘s
Source: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/ueberblick
Archived: 2026-04-23 17:31
Systembeteiligung und Datenmeldung – so geht‘s
Systembeteiligung und Datenmeldung
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie zusätzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist nur der erste Schritt: Für Ihre Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen müssen Sie auch die finanzielle Produktverantwortung übernehmen. Das geschieht durch die sogenannte Systembeteiligung. Nach Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages sind Sie zusätzlich verpflichtet, die bei Ihrem Systembetreiber im Rahmen des Vertragsschlusses angegebenen Verpackungsmengen unverzüglich 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu melden. Das nennt sich Datenmeldung.
Die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Datenmeldung sind untrennbar miteinander verbunden, wenn Sie Ihre Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben.
Systembeteiligung
Finanzieren Sie das Recycling Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht (Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen). Schließen Sie dafür einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber.
Übersicht der Systembetreiber
Sie können frei entscheiden, mit welchem Systembetreiber Sie einen Systembeteiligungsvertrag abschließen. Hier finden Sie eine Liste der Anbieter.
Datenmeldung
Melden Sie regelmäßig die Mengen Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht – bei Ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID.
Vollständigkeitserklärung
Unternehmen mit hohen Verpackungsmengen müssen jährlich bis zum 15. Mai eine durch einen bei der ZSVR registrierten Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben.
Produktsuche im Katalog
Ist Ihre Verpackung eine mit Systembeteiligungspflicht oder nicht? Das ermitteln Sie schnell und einfach mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Einordnungsentscheidungen
Die ZSVR entscheidet unter anderem auf Antrag über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig, als Mehrwegverpackung oder als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung.
Checkliste: Weitere Schritte nach der Registrierung
Erfahren Sie, wie es nach der Registrierung weitergeht und was die weiteren Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind.
pdf, 120 KB
Systembeteiligung und Datenmeldung
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie zusätzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist nur der erste Schritt: Für Ihre Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen müssen Sie auch die finanzielle Produktverantwortung übernehmen. Das geschieht durch die sogenannte Systembeteiligung. Nach Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages sind Sie zusätzlich verpflichtet, die bei Ihrem Systembetreiber im Rahmen des Vertragsschlusses angegebenen Verpackungsmengen unverzüglich 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu melden. Das nennt sich Datenmeldung.
Die Pflichten zur Systembeteiligung und zur Datenmeldung sind untrennbar miteinander verbunden, wenn Sie Ihre Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben.
Systembeteiligung
Finanzieren Sie das Recycling Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht (Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen). Schließen Sie dafür einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber.
Übersicht der Systembetreiber
Sie können frei entscheiden, mit welchem Systembetreiber Sie einen Systembeteiligungsvertrag abschließen. Hier finden Sie eine Liste der Anbieter.
Datenmeldung
Melden Sie regelmäßig die Mengen Ihrer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht – bei Ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID.
Vollständigkeitserklärung
Unternehmen mit hohen Verpackungsmengen müssen jährlich bis zum 15. Mai eine durch einen bei der ZSVR registrierten Prüfer testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben.
Produktsuche im Katalog
Ist Ihre Verpackung eine mit Systembeteiligungspflicht oder nicht? Das ermitteln Sie schnell und einfach mit dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
Einordnungsentscheidungen
Die ZSVR entscheidet unter anderem auf Antrag über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig, als Mehrwegverpackung oder als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung.
Checkliste: Weitere Schritte nach der Registrierung
Erfahren Sie, wie es nach der Registrierung weitergeht und was die weiteren Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind.
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