Landgrafschaft Hessen-Darmstadt – Wikipedia
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Territorium im
Heiligen Römischen Reich
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
Wappen
Karte
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt 1789
Entstanden aus
bis 1567
Landgrafschaft Hessen
Herrscher
Regierung
Landgraf
Heutige Region/en
DE-HE
DE-RP
Reichstag
Reichsfürstenrat
: 1
Virilstimme
auf der
Weltlichen Bank
Reichsmatrikel
aufgeteilt in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt
Reichskreis
Oberrheinischer Reichskreis
Hauptstädte
Residenzen
Darmstadt
Dynastien
Hessen
Konfession
Religionen
lutherisch
Sprache
/n
Aufgegangen
in
1806
Großherzogtum Hessen
Die
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
war ein
Fürstentum
des
Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation
. Sie entstand 1567 bei der Teilung der
Landgrafschaft Hessen
aus der
Obergrafschaft Katzenelnbogen
und wurde durch den Beitritt zum
Rheinbund
1806 zum
Großherzogtum Hessen
. Die
Hauptstadt
der Landgrafschaft war
Darmstadt
. Die Landgrafschaft gehörte zum
Oberrheinischen Reichskreis
Geografische Lage
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Die
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
erstreckte sich am Ende des
Alten Reichs
weit über das Gebiet des heutigen Bundeslandes
Hessen
hinaus. Die nördlichsten Landesteile lagen als Enklaven im
Fürstentum Waldeck
, etwa auf der Höhe von
Kassel
, die südlichsten Landesteile beidseits des
Rheins
, etwa auf der Höhe von
Straßburg
. Das Territorium bestand aus 10 größeren, untereinander nicht verbundenen Teilen und darüber hinaus aus einer weitaus größeren Zahl kleinerer Gebietssplitter.
Geschichte
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Schloss Lichtenberg
wurde ab 1570 für Landgraf Georg I., den Begründer der Darmstädter Linie, errichtet.
Söhne Philipps des Großmütigen
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Nach dem Tod des letzten (gesamt-)hessischen
Landgrafen
Philipp I.
(„der Großmütige“) am 31. März 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen unter den vier Söhnen aus seiner ersten Ehe aufgeteilt:
Wilhelm
erhielt den nun
Hessen-Kassel
genannten nördlichen Teil,
Ludwig
erhielt
Hessen-Marburg
Philipp
Hessen-Rheinfels
und
Georg I.
den nun als
„Hessen-Darmstadt“
bezeichneten südlichen Landesteil.
Die vier regierenden hessischen Landgrafen versuchten, eine für alle vier Landesteile verbindliche Rechtsordnung zu vereinbaren. Das Projekt scheiterte jedoch. Georg I. rekurrierte deshalb 1589 auf eine Rechtssammlung, die sein Kanzler,
Johann Kleinschmidt
, etwa 20 Jahre zuvor erstellt hatte, und ließ diese von den Rechtsanwendern in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt nutzen.
Hauptartikel
Landrecht der Obergrafschaft Katzenelnbogen
Nach dem Aussterben der
Grafen von Diez
, die aus der
Zweitehe von Philipp I.
stammten, teilten die hessischen Landgrafen deren Erbe. Hessen-Darmstadt erhielt daraus
Dorf
und
Schloss Alsbach
sowie ein Viertel des mit der
Kurpfalz
kondominalen
Amtes Umstadt
Da die Landgrafen Philipp von Hessen-Rheinfels und Ludwig von Hessen-Marburg 1583 und 1604 jeweils kinderlos starben, fielen deren Territorien an ihre Brüder, also an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Von Hessen-Rheinfels erbte Hessen-Darmstadt die
Ämter
Schotten
und
Stornfels
, die Hessen-Marburger Erbschaft war Ausgangspunkt für einen Jahrzehnte anhaltenden Streit zwischen den beiden verbliebenen Linien.
Hessenkrieg
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Zum Erbfolgestreit um Hessen-Marburg trat noch der konfessionelle Gegensatz: Während Hessen-Darmstadt
lutherisch
blieb, wandte sich Hessen-Kassel dem
reformierten
Zweig der
Evangelischen
zu. Als Reaktion auf den von
Moritz dem Gelehrten
(von Hessen-Kassel) an der gesamthessischen
Universität Marburg
erzwungenen Konfessionswechsel gründete Hessen-Darmstadt 1607 die lutherische
Universität Gießen
1622 wurde durch Erbteilung die Landgrafschaft
Hessen-Homburg
aus Hessen-Darmstadt ausgegliedert.
Im
Dreißigjährigen Krieg
(1618–1648) kämpften die beiden Landgrafschaften auf unterschiedlichen Seiten, die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt auf der kaiserlichen. In diesem Kontext kam der unausgewogene Vergleich vom 24. September 1627 zustande.
Hessen-Darmstadt erhielt dadurch den überwiegenden Teil der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Marburg, deren Gebiet in
Oberhessen
einschließlich der
Universität Marburg
und ihren Gütern, die
Niedergrafschaft Katzenelnbogen
und das hessen-kasselische Viertel am Kondominat Umstadt. Das aber war nicht von Dauer, führte vielmehr zu weiteren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden hessischen Staaten, dem
Hessenkrieg
, einem Krieg innerhalb des Dreißigjährigen Kriegs.
Hauptartikel
Hessenkrieg
Die Auseinandersetzung wurde so erst mit einem Vertrag vom 14. April 1648, den der kurz darauf abgeschlossene
Westfälische Frieden
bestätigte
, beigelegt. Die Gewinne, die Hessen-Darmstadt 1627 gemacht hatte, wurden dadurch teilweise wieder zurückgenommen. Die Kasseler Landgräfin
Amalie Elisabeth
agierte hier sehr erfolgreich.
Oberhessen
wurde nun dauerhaft geteilt, Marburg und die Niedergrafschaft Katzenelnbogen (außer dem
Amt Braubach
), das
Amt Schmalkalden
und ein Viertel des Kondominats Umstadt fiel an Kassel
, das Übrige verblieb bei der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
Amt Allendorf
Amt Alsfeld
Amt Battenberg
Amt Biedenkopf
Amt Bingenheim
Amt Blankenstein
mit Breidenbacher Grund
Amt Braubach
Amt Burg-Gemünden
Amt Butzbach
Herrschaft Eppstein
Amt Gießen
mit dem
Busecker Tal
Amt Grebenau
Amt Grünberg
Amt Homberg an der Ohm
hessischer Anteil am
Amt Hüttenberg
, einem mit der
Grafschaft Nassau
gemeinsamen Kondominat
Herrschaft Itter
(zur Hälfte)
Kirchspiel Katzenelnbogen
Amt Königsberg
Amt Lißberg
Amt Nidda
die an
Riedesel
vergebenen Lehen
Zehnt Lauterbach
Gericht Ober-Ohmen
Gericht Engelrod
Amt Rosbach
Amt Rosenthal
Amt Ulrichstein
17. und 18. Jahrhundert
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Residenzschloss Darmstadt
In der Folgezeit konnten an größeren Komplexen noch erworben werden:
1600 oder 1601 das
Amt Kelsterbach
von
Isenburg-Büdingen
1658
Gräfenhausen
von den
Herren von Heusenstamm
1662 den südlich des
Mains
gelegenen Teilen der
Herrschaft Frankenstein
Anm. 1
und deren Hälfte von
Eberstadt
. Die andere Hälfte von Eberstadt gehörte einem Grafen von Schönbusch und konnte schon 1661 von der Landgrafschaft gekauft werden.
10
1714 von den
Grafen von Erbach
das
Amt Seeheim
11
1722 von den
Herren von Wallbrunn
die Orte
Asbach
Ernsthofen
Hartenau
Hoxhohl
Klein-Bieberau
und
Neutsch
12
1736 fiel die
Grafschaft Hanau-Lichtenberg
nach dem Aussterben der
Grafen von Hanau
an Hessen-Darmstadt. Dabei kam es erneut zum Streit mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Umstritten war zwischen beiden, ob das
Amt Babenhausen
Teil der Grafschaft Hanau-Lichtenberg war oder zur
Grafschaft Hanau-Münzenberg
gehörte, die an Hessen-Kassel gefallen war. Die Auseinandersetzung konnte erst nach einem langjährigen Rechtsstreit vor den höchsten Reichsgerichten 1762 durch einen Vergleich (
Celler Vertrag
) beendet werden. Danach sollten Aktiva und Passiva sowie das Territorium des Amtes zu gleichen Teilen je zur Hälfte den beiden Landgrafschaften zufallen. Es dauerte noch neun weitere Jahre, bis alles so weit geklärt war, dass dies auch vollzogen werden konnte. In der Zwischenzeit wurde das Amt als
Kondominat
zwischen den beiden Landgrafschaften verwaltet. 1771 kam es schließlich zum sogenannten
Partifikationsrezess
, der die Realteilung des Amtes durchführte.
13
Danach fielen die Orte
Altheim
Dietzenbach
Harpertshausen
Schaafheim
und
Schlierbach
an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Hessen-Darmstadt bildete aus dem ihm zugefallenen Teil des Amtes Babenhausen das
Amt Schaafheim
14
1772/73 erreichte der 1772 bis 1780 amtierende Staatsminister
Friedrich Karl von Moser
eine Schuldenregelung und sanierte die zerrütteten
Staatsfinanzen
Das Ende des Alten Reichs
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Gebietsgewinne
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Mit dem
Reichsdeputationshauptschluss
von 1803 konnte Hessen-Darmstadt erhebliche Gebiete hinzugewinnen, die die Verluste auf der
linken Rheinseite
an Frankreich weit überwogen
15
das
Herzogtum Westfalen
die
kurmainzischen
Ämter
Alzenau
Astheim
Bensheim
Fürth
Gernsheim
Haßloch
Heppenheim
Hirschhorn
Lorsch
Rockenberg
Steinheim
Vilbel
und
das
Kloster Seligenstadt
die
kurpfälzischen
Ämter
Lindenfels
Umstadt
Otzberg
Alzey
(rechts des Rheins)
Oppenheim
(rechts des Rheins)
das
Hochstift Worms
rechts des Rheins
die
Propstei Wimpfen
die Reichsstadt
Friedberg
Sowohl Hessen-Darmstadt als auch die
Markgrafschaft Baden
waren bei diesem Zuwachs in den Besitz von Gebietsteilen gekommen, die jeweils zu den Stammlanden des anderen viel günstiger und weit abgelegen vom eigenen Territorium (nach dem Stand von 1803) lagen. Sie schlossen deshalb unter dem 14. März 1803 einen Tauschvertrag. Danach übergab
der Markgraf von Baden an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt:
den vormals
speyerischen
Anteil am
Amt Neckarsteinach
die ehemalige Reichsstadt
Wimpfen
Neckarhausen
, vormals
Kurpfalz
der Landgraf von Hessen-Darmstadt an den Markgrafen von Baden:
Eschelbach
, vormals
Amt Hirschhorn
Kurmainz
Aglasterhausen
, vormals
Hochstift Worms
Bargen
, vormals Hochstift Worms
Strassheimer Hof
ab.
16
Reorganisation
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Vor den Gebietsgewinnen von 1803 hatte die Landgrafschaft etwa 210.000 Einwohner gehabt, danach etwa 400.000.
17
Dieser massive Zugewinn verstärkte das seit langem bestehende Problem, dass die historisch gewachsenen Verwaltungseinheiten sehr unterschiedlich organisiert waren und unterschiedliche Größen aufwiesen. Auch sonst bestand erheblicher Reformbedarf. So kritisierte etwa Landgraf
Ludwig X.
bei seinem Regierungsantritt 1790 die „langschleichende und lotteriemäßige Justizverfassung“ des Landes.
18
Dem versuchte die Regierung durch zwei Organisationsedikte vom 12. Oktober 1803 beizukommen, die eine einheitliche Verwaltung auf oberster und mittlerer Ebene für das ganze Land einführten.
Anm. 2
Als Autor der Edikte wird
Ludwig Minnigerode
vermutet, als Vorbild die etwa ein halbes Jahr ältere Reorganisation in der Markgrafschaft Baden.
19
Das erste Edikt gliederte die Verwaltung neu, das zweite definierte die Geschäftsbereiche dieser neuen Verwaltungen.
20
Auf zentraler Ebene entstanden:
ein
(Gesamt-)Ministerium
mit den kollegial organisierten Ressorts
Anm. 3
Äußeres
Inneres
Finanzen
das
Oberappellationsgericht Darmstadt
die Gesetzgebungskommission
Auf mittlerer Ebene entstanden
drei
Provinzen
Herzogtum Westfalen
Fürstentum Oberhessen
und
Fürstentum Starkenburg
) die je vier obere, kollegial organisierte Staatsbehörden erhielten:
Regierungskollegium (Inneres)
Justiz
Finanzen
Kirche und Schulen
Damit war die Verwaltung auf mittlerer („oberer“) Ebene einheitlich und neu organisiert – für die untere Ebene gelang das erst in zwei Schritten im
Großherzogtum Hessen
1821 und 1835.
21
Die Reform von 1803 hatte Bedeutung über das kurz darauf erfolgende Ende der Landgrafschaft hinaus, da sie die Grundlage für das dann neu geschaffene
Großherzogtum Hessen
bildete.
22
Ende
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Eine politische Intrige, 1805 angezettelt von Landgräfin
Luise Henriette Karoline von Hessen-Darmstadt
, gegen den frankreichfreundlichen Staatsminister
Carl Ludwig von Barckhaus gen. von Wiesenhütten
, führte die hessen-darmstädtische Politik in den Versuch, neutral zu bleiben, was die Landgrafschaft an den Rand des Untergangs manövrierte. Erst das erneute Umschwenken des Landgrafen in letzter Minute auf die französische Seite 1806 konnte das gerade noch verhindern
23
, führte aber dazu, dass die folgenden Gebietsgewinne im Vergleich zu den Nachbarn
Württemberg
und
Baden
geringer ausfielen.
24
Am 1. August 1806 trat die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zusammen mit den anderen Territorien aus dem
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
aus, woraufhin der Kaiser am 6. August 1806 die Krone niederlegte. Das Reich hatte sich aufgelöst. Am 14. August 1806 erfolgte, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, die Erhebung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum
Großherzogtum Hessen
Hauptartikel
Großherzogtum Hessen
Landgrafen
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1568–1596
Georg I.
1596–1626
Ludwig V.
1626–1661
Georg II.
1661–1678
Ludwig VI.
1678
Ludwig VII.
1678–1739
Ernst Ludwig
1739–1768
Ludwig VIII.
1768–1790
Ludwig IX.
1790–1830
Ludwig X.
(ab 1806 als Großherzog Ludewig I.)
Wappen
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Wappen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt vor 1736
Der Wappenschild ist gespalten und zwei Mal geteilt mit Herzschild
I.
Fürstentum Hersfeld
(ehemalige Abtei, 1648 an Hessen-Kassel; Hessen-Darmstadt, selbst ohne Gebietsgewinn, zog heraldisch nach und bildete Hersfeld ebenfalls ab): in Silber ein rotes Patriarchenkreuz
II.
Grafschaft Ziegenhain
: von Schwarz über Gold geteilt, oben ein sechsstrahliger, silberner Stern
III.
Grafschaft Katzenelnbogen
(1479 an Hessen): in Gold ein blau gekrönter, roter Löwe
IV.
Grafschaft Diez
(1386 an Katzenelnbogen, nach deren Aussterben 1479 an Hessen): In Rot zwei schreitende goldene Leoparden übereinander
V.
Herzschild
: in Blau ein von Silber und Rot neunfach geteilter, golden gekrönter und bewehrter Löwe (
Landgrafschaft Hessen
VI. (geteilt) oben
Grafschaft Nidda
(1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben zwei achtstrahlige silberne Sterne; unten
Grafschaft Isenburg-Büdingen
: in Silber zwei schwarze Balken
VII.
Grafschaft Schaumburg
(1648 an Hessen-Kassel): in Rot ein von Silber über Rot geteiltes Schildchen umgeben von einem silbernen
Nesselblatt
Apothekenwesen
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Hauptartikel
Apothekenwesen in Hessen-Darmstadt
Wissenswert
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Das
Handbuch der Hessischen Geschichte
bewertet die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als
weniger imposant
[…, deren]
bizarre Zusammensetzung auf die Wechselfälle dynastischer Herrschaft zurückzuführen ist
25
Literatur
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Martin Zeiller
Darmstatt
. In:
Matthäus Merian
(Hrsg.):
Topographia Hassiae et Regionum Vicinarum
(=
Topographia Germaniae
Band
). 2. Auflage. Matthaeus Merians Erben, Frankfurt am Main 1655,
S.
38
Volltext
Wikisource
).
L. Ewald:
Beiträge zur Landeskunde.
In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hrsg.):
Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen.
Jonghaus, Darmstadt 1862.
Eckhart G. Franz
, Peter Fleck, Fritz Kallenberg:
Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918.
In:
Handbuch der Hessischen Geschichte.
Band
4.2:
Die Hessischen Staaten bis 1945
(=
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen.
Band
63). Elwert, Marburg 2003, S. 667–933.
Arthur Benno Schmidt
Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen.
Curt von Münchow, Giessen 1893.
Weblinks
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Literatur von und über Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
im Katalog der
Deutschen Nationalbibliothek
Anmerkungen
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Dies waren: die Hälfte von
Eberstadt
, die
Burg Frankenstein
und die Dörfer
Allertshofen
Ober-Beerbach
Nieder-Beerbach
Schmal-Beerbach
und
Stettbach
(Ewald, S. 44).
Die beiden Organisationsedikte wurden damals gedruckt veröffentlicht, dann aber offensichtlich nie wieder, so dass sie heute nur in Archiv-Beständen greifbar sind (Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 696).
Das Kriegsministerium wurde zunächst als „Oberkriegskolleg“ bezeichnet, ab dem 4. Juli 1821 als „Kriegs-Ministerialdepartment“ und ab dem 14. Mai 1823 als „Kriegsministerium“. Es nahm eine Sonderstellung ein und zählte nicht zum (Gesamt-)Ministerium.
Einzelnachweise
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Hessen / Landgrafen / geben mit einander 50. zu Roß / 260. zu Fuß / oder an Gelt 1640
fl.
Davon in der Nürnbergischen Repartition 1093.
fl. 20
Kr. der Casselischen; vnd 546.
fl. 40.
Kr. der Darmstättischen Lini / zugerechnet worden. zit. nach
Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen
Franz u. a., S. 680.
Schmidt, S. 6. Die dort für den Erbfall angegebene Jahreszahl 1577 dürfte unzutreffend sein.
Schmidt, S. 7, Anm. 13.
Schmidt, S. 8.
Schmidt, S. 8, Anm. 18.
Schmidt, S. 9.
Schmidt, S. 9, Anm. 23.
Ewald, S. 44.
Ewald, S. 44.
Ewald, S. 44f.
Ewald, S. 45.
Reinhard Dietrich
Die Landes-Verfaßung in dem Hanauischen. Die Stellung der Herren und Grafen in Hanau-Münzenberg aufgrund der archivalischen Quellen
Hanauer Geschichtsverein 1844
(Hg.):
Hanauer Geschichtsblätter
Band 34. Hanau 1996.
ISBN 3-9801933-6-5
, S. 208–210.
Ewald, S. 45.
§ 7
Reichsdeputationshauptschluss
Schmidt, S. 16, Anm. 51, 53, S. 17 und Anm. 54.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 685.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 712.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 697.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 696f.
Eckhart G. Franz
Einleitung
. In: Hans Georg Ruppel und Karin Müller:
Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform
= Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976, S. 8.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 697.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 687f.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 694.
Franz/Fleck/Kallenberg:
Großherzogtum Hessen
, S. 693.
Territorien
und
Stände
des
Oberrheinischen Reichskreises
des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
(1500–1806)
Bank der geistlichen Fürsten:
Hochstift Worms
Hochstift Speyer
Hochstift Straßburg
Fürstbistum Basel
Hochstift Fulda
Fürstabtei Murbach
Fürstentum Heitersheim
Fürstpropstei Weißenburg
Abtei Prüm
Frühere Mitglieder:
Erzstift Besançon
Hochstift Sitten
Hochstift Lausanne
Hochstift Genf
Hochstift Metz
Hochstift Toul
Hochstift Verdun
Stift Hersfeld
(bis 1606/1648)
Bank der weltlichen Fürsten:
Fürstentum Pfalz-Lautern
Fürstentum Pfalz-Simmern
Fürstentum Pfalz-Veldenz
Fürstentum Pfalz-Zweibrücken
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
Landgrafschaft Hessen-Kassel
Herzogtum Savoyen
Fürstentum Hersfeld
(ab 1648)
Markgrafschaft Nomeny
gefürstete Grafschaft Sponheim
gefürstete Grafschaft Waldeck
gefürstete Grafschaft Salm
Wild- und Rheingrafen
gefürstete Grafschaft Salm
Kyrburg
Wild- und Rheingrafen
gefürstete Grafschaft Nassau-Usingen
gefürstete Grafschaft Nassau-Saarbrücken
gefürstete Grafschaft Nassau-Weilburg
gefürstete Grafschaft Solms
Braunfels
gefürstete Grafschaft Isenburg-Birstein
Frühere Mitglieder:
Herzogtum Lothringen
Herzogtum Savoyen
Rheinische Prälaten:
Kloster und Ritterstift Odenheim
Frühere Mitglieder:
Kloster Kaufungen
Bank der Grafen und Herren:
Grafschaft Hanau-Münzenberg
Grafschaft Solms
Hohensolms
Grafschaft Solms
Lich
Grafschaft Solms
Laubach
Grafschaft Solms-Rödelheim
Grafschaft Königstein
Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Büdingen
Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Meerholz
Grafschaft Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach
Grafschaft Salm
Grumbach
Wild- und Rheingrafen
Grafschaft Salm
Stein
Grehweiler
Wild- und Rheingrafen
Grafschaft Leiningen
Hardenburg
Grafschaft Leiningen
Westerburg
Grafschaft Sayn-Wittgenstein
-Wittgenstein
Grafschaft Sayn-Wittgenstein
-Berleburg
Grafschaft Kriechingen
Grafschaft Hanau-Lichtenberg
Grafschaft Salm-Dhaun
Wild- und Rheingrafen
Grafschaft Falkenstein
Herrschaft Reipoltskirchen
Grafschaft Wartenberg
Herrschaft Bretzenheim
Herrschaft Dagstuhl
Herrschaft Olbrück
Schloss und Dorf Mensfelden
Burggrafschaft Friedberg
Bank der Städte (Reichsstädte):
Frankfurt am Main
Friedberg
Gelnhausen
Wetzlar
Speyer
Worms
Frühere Mitglieder:
Straßburg (Strasbourg)
Colmar
Oberehnheim (Obernai)
Kaysersberg
Türkheim (Turckheim)
Rosheim
Benfeld
Schlettstadt (Sélestat)
Hagenau (Haguenau)
Weißenburg (Wissembourg)
Münster im Gregoriental
Landau in der Pfalz
Normdaten
(Geografikum):
GND
4072471-2
GND Explorer
lobid
OGND
AKS
LCCN
n83009475
VIAF
126702415
Abgerufen von „
Kategorien
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Historisches Territorium (Hessen)
Reichsgrafschaft
Weltliches Reichsfürstentum
Haus Hessen
Geschichte von Darmstadt
Geschichte (Rhein-Main)
Oberrheinischer Reichskreis
Staatsgründung in den 1560er Jahren
Aufgelöst 1806
Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
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